Was ist ein Finanzstrafverfahren?
Ein Finanzstrafverfahren ist ein Verfahren, das gegen jemanden geführt wird, der Abgaben entweder zu spät oder gar nicht abgeführt hat. Die Bandbreite reicht vom „Klaps auf die Finger“ in Form eines Versäumniszuschlages bei zu spät bezahlten Abgaben bis zum Gerichtsverfahren wegen vorsätzlichem Abgabenbetrugs, das mit hohen Geld und Gefängnisstrafen enden kann.
Wann kommt es zu Finanzstrafverfahren?
Ein Finanzstrafverfahren wird im Normalfall entweder durch eine Betriebsprüfung (Feststellung einer Steuernachzahlung) oder durch anonyme Anzeigen oder auftauchende Steuer-CDs ausgelöst. Die Entscheidung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens trifft in der Regel der zuständige Finanzstrafreferent bzw die Staatsanwaltschaft.
Was droht bei einem Finanzstrafverfahren?
Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer , bei Abgabenbetrug bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zuzüglich Geldstrafen bis zu 2,5 Millionen Euro bei Abgabenbetrug.
Wird jedes Finanzstrafverfahren vor Gericht abgewickelt?
Finanzstrafverfahren werden grundsätzlich von der Finanzstrafbehörde (Finanzamt) abgewickelt. Liegt der hinterzogene Betrag jedoch über 100.000 Euro wird das Verfahren vor den Strafgerichten geführt. Dann besteht Verteidigungspflicht, dass heißt, der Beschuldigte/Angeklagte muss von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Der Hinterziehungsgrenzbetrag von 100.000 Euro kann auch durch die Addition mehrerer verschiedener Steuerdelikteerreicht werden, welche Positionen hier addiert werden dürfen (bzw müssen) kann im Einzelfall eine steuer-juristische Streiftrage sein.
Was ist der Unterschied zwischen Abgabenverkürzung, Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug?
Abgabenverkürzung bedeutet, dass man grob fahrlässig weniger Abgaben abgeführt hat, als man hätte müssen. . Dies bedeutet, selbst wenn das beispielsweise aus Schlamperei erfolgt, kann dies zu einem Finanzstrafverfahren führen. Abgabenhinterziehung ist die vorsätzliche Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen. Abgabenbetrug liegt vor, wenn bei einer strafgerichtlich zu verfolgenden Hinterziehung (d.h Hinterziehungsbetrag über 100.000 Euro) eine qualifizierte Betrugskomponente (die Ausstellung falscher Urkunden wie zB Scheinrechnung, die Manipulation von Datenaufzeichnungen und ähnliche Handlungen) hinzu kommt.
Kann ich mich mit einer Selbstanzeige bei Finanzstrafverfahren vor Strafen schützen?
Selbst die ehrlichste, bestgemeinte, reuevolle Selbstanzeige birgt Tücken. Ein finanzstrafrechtlich erfahrener Berater ist in jedem Fall zu empfehlen, um den gewünschten, strafbefreienden Effekt zu erzielen. Guter Wille kann juristisches Know-how nicht ersetzen.
Ab wann soll ich einen Experten für Finanzstrafverfahren hinzuziehen?
Am besten lange bevor es zu einer Betriebsprüfung kommt – sohin präventiv. Es ist zwar fast nie zu spät, aber die Möglichkeiten eines konstruktiven Eingreifens reduzieren sich mit dem Fortschreiten von Betriebsprüfungen und Ermittlungen erheblich. Durch frühzeitiges und strategisch- taktisches Handeln können die schlimmsten Folgen abgwendet werden. Oder die Frage des Vorliegens von Vorsatz in anderem Licht erscheinen lassen. Mehr über die Dringlichkeit von möglichst frühzeitiger Beratung durch den Finanzstrafrechtsexperten finden Sie in diesem Fachartikel.
Wo finde ich detailliertere Informationen über Finanzstrafverfahren?
Auf unserer Website finden Sie eine Reihe von
Fachartikeln zum Thema Finanzstrafverfahren inklusive einiger Fallbeispiele, anhand derer leicht verständlich wird, wann etwa vom Abgabenbetrug gesprochen wird. Das Finanzministerium informiert auf seiner Website unter anderem über die
verschiedenen Typen von Finanzvergehen und den
Ablauf von Finanzstrafverfahren.